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Zitat von Edwin
Ihr macht aus dem Frischkleben in der Halle ein Kavaliersdelikt, das "nur" zur Disqualifikation führt, während das Kleben in den Umkleideräumen als ein "sehr schwerwiegendes Fehlverhalten" laut int. TT-Regeln B 5.2.11 eingestuft wird (denn nur diese müssen dem Verband des Betroffenen gemeldet werden), dass aber nicht zur sofortigen Disqualifikation führt.
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Vor allem macht mich auch in diesem Zusammenhang stutzig, dass eben lt. B 5.2 "Fälle von sehr schwerwiegendem Fehlverhalten" gemeldet werden müssen. Aber diese dürften sich ja auch nur im Spielraum abspielen, oder? Außerhalb, also in den Kabinen, ist der OSR ja garnicht zuständig für die Spieler, insofern dürfte er dies garnicht mitbekommen, oder?
Ich denke, B 5.2.11 ist eine Art Erweiterung von B 5.2.8 (Disqualifikation durch OSR), dies muss außerdem noch geschehen. Leider geht dies aus dem Regeltext nicht eindeutig hervor, ist aber meiner Meinung nach rein logisch abzuleiten.