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AW: Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
so ists in Hessen geregelt :
Ein Spieler, der in der vorhergehenden Halbrunde nicht in mindestens vier Spielberichten aufgeführt wurde, trägt mit Ausnahme der untersten Mannschaft in keiner Mannschaft zur Sollstärke bei
demnach kann die unterste Mannschaft immer mit 2 Karteileichen gemeldet werden
die Notwendigkeit von mindestens 4 Einsätzen in einer Halbrunde bezieht sich nur auf höhere Mannschaften
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Cogito sum res cogitans
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