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Alt 23.10.2003, 08:40
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Re: fehlende Spielberechtigung

Zitat:
Zitat von korny
Hallo,
Welche Konsequenzen hat es, wenn für die vergangene Saison keine Spielberechtigung für eine/n Spieler/in vorgelegen hat?
Kurze Frage, kurze Antwort:
Auszug aus der Wettspielordnung(WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes
mit Ausführungsbestimmungen(AB) des TTVN diesen Jahres:
3 Spielzeit, offizielle und inoffizielle Veranstaltungen
3.1 Die Spielzeit für offizielle und inoffizielle Veranstaltungen beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni.

Dem nach entstehen keine Konsequenzen für die vergangenen Spielzeiten!

Zitat:
Zitat von korny
Entstehen aus dem geschilderten Fall sportliche (Abstieg), finanzielle (Strafgelder) oder gar keine Konsequenzen?
Auszug aus der Wettspielordnung(WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes
mit Ausführungsbestimmungen(AB) des TTVN diesen Jahres:
WO/AB, Abschnitt E: Bestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften
16 Wertung
b Gründe für eine kampflose Wertung
Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen siehe aber E 16 c.a) gewertet, wenn sie
b.a - einen Spieler oder ein Doppel einsetzt, der oder das für den Verein oder die Mannschaft bzw. für den Platz in der Mannschaft keine Spielberechtigung bzw. keine Einsatzberechtigung hat. Auf einem falschen Platz aufgestellte Spieler oder Doppel gelten als nicht einsatzberechtigt für den betreffenden Platz in der Mannschaft.

Damit dürften Deine Fragen ausreichend beantwortet sein.

Interessanter wird es da schon die Schuldfrage eindeutig zu beantworten.
Immerhin ist dies die höchste Spielklasse die vom TTVN betreut wird. Also sollte man dort eine gewisse Professionalität erwarten können. Auch und gerade von der Spielleiterin.
Die jetzt eingeleiteten Schritte sind völlig regelgerecht. Allersdings muß sich die gute Frau die Frage gefallen lassen, warum es letztes Jahr nicht aufgefallen ist?
Hat sie etwa in den letzten Jahren die Spielberechtigungslisten nicht kontrolliert?!


Aber es gibt noch mehr "Schuldige". Hand auf's Herz, führt ihr alle eure Punktspiele regelgerecht durch? Dazu folgendes....

Auszug aus der Wettspielordnung(WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes
mit Ausführungsbestimmungen(AB) des TTVN diesen Jahres:
WO/AB, Abschnitt E: Bestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften
11 Überprüfung der Spielberechtigung (WO)
Die Spielerpässe oder sonstigen Bescheinigungen über die Spielberechtigung der beteiligten Spieler müssen auf Verlangen vorgelegt werden.
---
a (AB) Bei allen Meisterschafts- und Pokalspielen im Verbandsgebiet ist die gültige Spielberechtigungsliste zusammen mit dem genehmigten Mannschaftsmeldeformular unaufgefordert dem gegnerischen Mannschaftsführer
bzw. dem Oberschiedsrichter vorzulegen und von diesem zu kontrollieren.

Punkt 11 ist in jedem Verband gleich. 11a ist eine zusätzliche Ausführungsbestimmung des TTVN und gilt somit von der Verbandsliga bis zur 4. Kreisklasse. Ich persönlich lege das MMF vor (außer bei Mannschaften, die man seit Jahren kennt, und da ich Kreisliga spiele sind das alle), habe allerdings noch nie die Spielberechtigungsliste vorgelegt.
Ebenso wenig habe ich jemals die Spielberechtigungsliste (nicht beim Punktspiel sondern wenn ich sie vom Spartenleiter bekomme) kontrolliert, dafür ist meiner Meinung nach der Spartenleiter zuständig (neben dem eigentlichen Melden der Spieler/innen).

Achso, bezüglich der finanziellen Konsequenzen....
Gebührenordnung(GO) im TTVN
5 Ordnungsgelder für Spielberechtigungsangelegenheiten
5.4 Spielen ohne gültige Spielberechtigung
bei Punkt- oder Pokalspielen
A; B; C; D; E
B 1 / E 4.1 c.d; SLS; 50; 50; 50

Spalte E Höhe des Betrages auf der Landesebene bzw. bei landesoffenen Turnieren in €
Dazu dürften noch weitere Kosten kommen...

Tja, das dürfte eigentlich alles erklären? Irgendetwas unklar geblieben?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert.
Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Geändert von CSWOB (23.10.2003 um 08:43 Uhr)
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