Zitat:
Zitat von Kryptokinetiker
Ich darf doch erst aufschlagen, wenn mein Gegenüber, seinerseits ohne erkennbare Absicht der Verschleppung, bereit zur Annahme ist; zählte hierzu nicht auch, daß ich ihm "signalisieren" muss, daß ich als Aufschläger geich loslege? Für das starre Regelwerk sicherlich zu abstrakt (was heißt schon "bereit" usw.), aber was sagen die Schiedsrichterkommentare? An dem Punkt, an dem er auf dem (vermeintlichen) Weg zum Tisch aufschlägt, ist doch die Eindeutigkeit der geplanten Aktion nicht mehr gegeben, v.a. wenn er aus dem Lauf/Gang heraus aufschlägt (wie er dann allerdings den Ball senkrecht hochwerfen möchte...).
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Aus dem Lauf heraus ist es im Regelfall ein wunderbarer Fehlaufschlag, da die Bedingungen der Aufschlagregel nicht erfüllt sind, insbesondere
ITTR A 6.1
Der Aufschlag beginnt damit, dass der Ball frei auf dem geöffneten Handteller der ruhig gehaltenen freien Hand des Aufschlägers liegt.
Damit ist auch klar wie „signalisiert“ wird, dass es gleich losgeht.
Weiterhin gibt es noch
ITTR A 9.1
9.1 Ein Ballwechsel muss wiederholt werden,
9.1.2 wenn aufgeschlagen wird, bevor der Rückschläger oder sein Partner spielbereit ist; Voraussetzung ist allerdings, dass weder der Rückschläger noch sein Partner versuchen, den Ball zu schlagen;
Damit beantwortet das „starre“ Regelwerk die Frage relativ eindeutig.