Zitat:
Zitat von maninblack
Da im WTTV kein Veröffentlichungstermin explizit genannt wird:
WSO WTTV B
6.2 Die Verpflichtung zu einer Kostenerstattung ergibt sich aus der individuellen Spielstärke des Spielers.
Maßgeblich hierfür ist der Q-TTR-Wert, welcher Mitte Mai bzw. Mitte Dezember bekannt gemacht wird.
Werden die maßgeblichen Q-TTR-Werte nicht rechtzeitig veröffentlicht, muss eine nachträgliche Kostenerstattung erfolgen.
Noch schwammiger geht kaum, oder?
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Der zweite Satz macht die Sache doch wieder eindeutig. Im Grunde ist es doch völlig egal, ob die Q-TTR-Werte am 15., am 16. oder am 17. Mai bzw. Dezember veröffentlicht werden, solange klar geregelt ist, wie im Rahmen einer Kostenerstattung bei Wechsel der Spielberechtigung zu verfahren ist.
Im Grunde verstehe ich Dein Problem nicht ...