@Bernie Bär:
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Zitat von Bernie Bär
Zur Spielwertung: Wenn der WTTV mir als Spielleiter verbietet einer Verlegung auf einen dieser Termine zuzustimmen, werde ich mich natürlich daran halten und so würde dann eine eigenmächtige Spielverlegung der beiden Mannschaft zu dieser - durchaus WO-konformen - Sanktion führen.
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Ähem, wo in der WTTV-WO steht, daß der Spielleiter einer einvernehmlichen Vorverlegung zustimmen muß?
G 7.1 3. Unterpunkt (Wertung eines "eigenmächtig verlegten" Spieles) kann sich doch nur auf die Tatbestände beziehen, die aus G 4.2 direkt heraus eine Beteiligung des SL einfordern, also die Fälle G 4.2.1 ab 3. Satz sowie G 4.2.2, nicht aber G 4.2.1 zweiter Satz.
Richard