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Alt 25.10.2003, 12:20
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Re: fehlende Spielberechtigung

Zitat:
Zitat von CSWOB
Übrigens zu diesen Formularen, in denen die Nr. eingetragen werden muß. Die wurden bei uns ja früher auch genutzt. Ich habe die Formulare nicht gezählt, aber in 99% der Fälle stand in den Nummerfeldern: w.g. - wie gemeldet

Also braucht man nicht mal vorsätzlich eine falsche Nr. eintragen. Als Mannschaftsführer gehe ich selbstverständlich davon aus das meine Mannschaftskollegen gemeldet wurden, daher -> w.g.
Dann wird das bei euch eben sehr locker gesehen. Dann darf man sich aber nicht wundern, wenn dabei sowas rauskommt. Bei uns gäb's sowas nie


Zitat:
Zitat von CSWOB
Mit der Formulierung sollte man auch genauer sein. Es hört sich nämlich tatsächlich so an, als sei Spielerin X neu im Verein. Dem ist nicht so. Sie war vorher schon im Verein und war ein Jahr "schulemäßig" im Ausland.

Da einige dem Irrtum wohl aufgesessen waren, dass es sich um eine neue Spielerin handelt, wollte ich das nur nochmal klarstellen.
War mir durchaus klar. Aber in dem einen Jahr wird sie ja wohl von der Spielberechtigungsliste gestrichen worden sein, oder nicht? Dann hätte sie wenn sie zurückkommt ja wohl eine neue (und wahrscheinlich andere) Nummer bekommen. Da die aber bei euch nicht im Spielbericht aufgeführt werden... (s.o.)


Nun möchte ich hier noch folgende Begebenheit aus meinem Bezirk zum Besten geben. Es geht dabei zwar um eine Neuanmeldung, aber sowas fällt nur auf, wenn man die Nummern kontrolliert:

Vor einigen Jahren wollte bei einem Verbandsspiel in relativ niederer Klasse (könnte Kreisklasse B oder ähnliches gewesen sein) die Gastmannschaft einen Spieler einsetzen, der neu im Verein war. Dieser hatte noch keine Nummer, stand also nicht auf der Spielberechtigungsliste des Vereins und in der Mannschaftsaufstellung stand auch nur "beantragt". Diese Aufstellung war so vom KL "unter Vorbehalt genehmigt" worden. Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft hat dann gefragt, was er denn für eine Nummer im Spielbericht eintragen soll und der andere MF hat gemeint, dieser Spieler hätte schon eine Nummer (+Spielberechtigung), die hätte er nur nicht dabei oder auswendig parat. Also haben sich die beiden geeinigt, dass dieses Feld vorläufig freigelassen wird und dass der Gast-MF sich bei der Heimmannschaft so bald wie möglich meldet und die Nummer dann nachgetragen wird. Daher hat dann der Heim-MF den Spielbericht nicht sofort an den KL geschickt, sondern noch gewartet. Der Gast hat sich aber einfach nicht gemeldet und weil ihm die Sache sehr verdächtig vorkam, hat der Heim-MF dann Protest eingelegt.

Jetzt kommt das Problem: Ich weiss nicht, wie die Geschichte ausgegangen ist ! Der weniger spannende Fall wäre gewesen: Die Spielberechtigung liegt vor, der KL findet ein paar deutliche Worte und die Sache ist erledigt. Aber was wäre wohl passiert, wenn... .

Wie seht ihr das?? Einerseits ist die Regellage bzgl. des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers klar: Neben Spielverlust gibt es noch eine Geldstrafe; ich hab jetzt nur die alten Regelungen bei uns zur Hand, es waren mal 50 Mark in Bezirksspielklassen und 80 Mark in Verbandsspielklassen [Strafbestimmungen TTVWH, Ziffer 1.8 b)], wird in anderen Verbänden ähnlich sein.

Andererseits hat sich der andere Heim-MF ja auch nicht ganz korrekt Verhalten. Da heißt das dann "Manipulation von Spielberichten" und es "winken" beim ersten Vorkommen 150 Mark Strafe und Spielverlust für beide Mannschaften [Strafbestimmungen TTVWH, Ziffer 1.7].

Was denkt ihr dazu [Hau rein, Pinguin]?
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen."
- Friedrich Dürrenmatt
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