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Alt 25.10.2003, 13:45
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Foren-Stammgast 2000
 
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Re: fehlende Spielberechtigung

Zitat:
Zitat von CSWOB
Übrigens zu diesen Formularen, in denen die Nr. eingetragen werden muß.
Die wurden bei uns ja früher auch genutzt. Ich habe die Formulare nicht gezählt, aber in 99% der Fälle stand in den Nummerfeldern: w.g. - wie gemeldet
Da liegt es dann an dem Verband/Bezirk, die korrekten Eintragungen durchzusetzen. Wenn solche "Nachlässigkeiten" bzw. "Faulheiten" mal pro Bogen 15 EUR oder so kosten, dann überlegt sich das eine Mannschaft glaub ich zweimal, ob sie sich die Mühe macht, die Nummern einzutragen oder nicht.

Zitat:
Zitat von Mouselook
Nun möchte ich hier noch folgende Begebenheit aus meinem Bezirk zum Besten geben. Es geht dabei zwar um eine Neuanmeldung, aber sowas fällt nur auf, wenn man die Nummern kontrolliert:

Vor einigen Jahren wollte bei einem Verbandsspiel in relativ niederer Klasse (könnte Kreisklasse B oder ähnliches gewesen sein) die Gastmannschaft einen Spieler einsetzen, der neu im Verein war. Dieser hatte noch keine Nummer, stand also nicht auf der Spielberechtigungsliste des Vereins und in der Mannschaftsaufstellung stand auch nur "beantragt". Diese Aufstellung war so vom KL "unter Vorbehalt genehmigt" worden. Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft hat dann gefragt, was er denn für eine Nummer im Spielbericht eintragen soll und der andere MF hat gemeint, dieser Spieler hätte schon eine Nummer (+Spielberechtigung), die hätte er nur nicht dabei oder auswendig parat. Also haben sich die beiden geeinigt, dass dieses Feld vorläufig freigelassen wird und dass der Gast-MF sich bei der Heimmannschaft so bald wie möglich meldet und die Nummer dann nachgetragen wird. Daher hat dann der Heim-MF den Spielbericht nicht sofort an den KL geschickt, sondern noch gewartet. Der Gast hat sich aber einfach nicht gemeldet und weil ihm die Sache sehr verdächtig vorkam, hat der Heim-MF dann Protest eingelegt.

Jetzt kommt das Problem: Ich weiss nicht, wie die Geschichte ausgegangen ist ! Der weniger spannende Fall wäre gewesen: Die Spielberechtigung liegt vor, der KL findet ein paar deutliche Worte und die Sache ist erledigt. Aber was wäre wohl passiert, wenn... .
Ich muss vorneweg sagen, dass mir dieser Fall nicht bekannt ist, ich also nicht weiß, um welche Vereine es sich gehandelt hat.

Das Vorgehen des Heim-MF kommt mir komisch vor. Den Protest hätte er vor dem Spiel einlegen müssen. Außerdem darf ein Spieler nicht eingesetzt werden wenn er nicht auf der gültigen Spielberechtigungsliste steht - diese muss der Gast-MF ja mitführen.

Zitat:
Zitat von Mouselook
Einerseits ist die Regellage bzgl. des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers klar: Neben Spielverlust gibt es noch eine Geldstrafe; ich hab jetzt nur die alten Regelungen bei uns zur Hand, es waren mal 50 Mark in Bezirksspielklassen und 80 Mark in Verbandsspielklassen [Strafbestimmungen TTVWH, Ziffer 1.8 b)], wird in anderen Verbänden ähnlich sein.
Die aktuellen Strafbestimmungen findest du übrigens auf www.ttvwh.de, die aktuellen Sätze sind in in Bezirksspielklassen (BK, KL, KK) 30,00 EUR und in Verbandsspielklassen (VL, VK, LL, BL) 45,00 EUR.

Zitat:
Zitat von Mouselook
Andererseits hat sich der andere Heim-MF ja auch nicht ganz korrekt Verhalten. Da heißt das dann "Manipulation von Spielberichten" und es "winken" beim ersten Vorkommen 150 Mark Strafe und Spielverlust für beide Mannschaften [Strafbestimmungen TTVWH, Ziffer 1.7].
Wenn ein MF nachträglich etwas am Bericht ändert, fällt dies ohne Zweifel unter 1.7, insofern hättest du recht. Aber ich könnte wetten, dass das Kreuzchen bei "Aufstellung/Spielberechtigung geprüft" auch falsch (bei "ja") gemacht wurde obwohl die Spielberechtigungsliste wohl nicht vorlag, insofern auch 1.7 (Heute: 80,00 EUR)...
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