Zitat:
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Zitat von Mouselook
Wenn du allerdings die Einspruchsfrist versäumst wird's wieder kompliziert. Die bereits gespielten Spiele dürften eigentlich nicht annuliert werden.
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1. Die Einspruchsfrist läuft immer
vor dem ersten Spieltag ab.
2. Wenn die Mannschaftsaufstellung genehmigt wurde und kein Protest eingelegt wurde, müsste sie auch für die Spiele gelten, die mit ihr gespielt wurden. Ob eine Korrektur für kommende Spiele möglich ist, falls der Fehler in der Runde bemerkt wird, weiß ich nicht.