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Alt 11.07.2000, 16:02
chacka
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Zitat:
Original erstellt von Freddie:
Ein Regelverstoß ist und bleibt ein Regelverstoß, auch wenn er nicht entdeckt werden kann. q.e.d.

Man kann doch ein falsches Verhalten nicht legitimieren, indem man sagt, es entdeckt ja doch keiner.


nach steuergesetz ist das einwandfrei- der dttb oder irgend ein mitgliedsverband kann nicht einfach eigene steuervorschriften machen. so gehts nun auch nicht. und ich glaube nicht, dass sich die steuergesetzgebung von tt-tourismus beeinflussen lässt

gruß
chacka
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