Zitat:
Original erstellt von Robin Hood:
@Jet Li
Bezüglich den Ausländern aus den Staaten der EU wie z.B. Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande: hier gibt es auch keine finanziellen Problemstellungen da es keine "Arbeits- und Aufenthaltsverknüpfung gibt". Bei den osteuropäischen Arbeitnehmern schreiben die Ausländerbehörden und Arbeitsämter dies aber vor.
D.h. Du benötigst eine Aufenthaltserlaubnis um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen oder vice versa.
Zusätzlich kommt die 3000 DM Grenze ins Spiel und das grundsätzliche Verbot in der Regionalliga und tiefer einen TT-Profi zu haben.
Jetzt die Fragen: wieviele Vereine können selbst in der 2.Liga (TT-Profis) die 3000,- DM Regelung erfüllen. Und: wieviele Vereine haben einen "legalen" Ausländer in der 3. Liga abwärts ?
Schaut doch mal
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es gibt kein gesetz, dass eine erstattung von Spesen wie fahrtkosten, übernachtungskosten verbietet!!! die reglementierung des verbandes hier die 3.000,--regel anzuwenden, trifft nur auf die zu, die eine aufenthaltserlaubnis brauchen. die folge: alles bleibt wie gehabt. mit den möglichkeiten der spesenerstattung kann lockker ein "Osteuropäer" für 10.000,- - bis 15.000,- DM verpflichtet werden. ob er durch die spesenerstattung auch profit macht, ist nicht sache des vereins.
gruss
chacka
p.S.: bin eigentlich auch gegen diese vielen ausländer in den ligen, aber ich bin mir sicher, dass der eingeschlagene weg keinen großen erfolg bringen wird.