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Ich bin zwar nicht ganz so sattelfest im Steuerrecht, aber es gibt wirklich kein Gesetz, das eine Erstattung verbietet. Allerdings gibt es ein umfangreiches Regelwerk über die Versteuerung solcher Erstattungen und unter welchen Gegebenheiten diese steuerfrei sind.
Mein Wissenstand: Sollte die Höhe der Erstattungen nicht durch Einzelbeleg für die Aufwendung nachweisbar sein, dann gibt es Pauschbeträge. Alles was darüber liegt, muß der Verein im Namen dessen, der die Erstattung erhält mit Lohnsteuer belasten und diese an das Finanzamt abführen.
Ob da alles bei den Vereinen korrekt läuft ??
Da können sich viele DM als Nachzahlung (natürlich nur bei Entdeckung) anhäufen.
Oder sind meine Informationen falsch??
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Freddie,
mit Skol und einem Cheerio
macht Tischtennis mein Leben froh.
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