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Alt 09.01.2012, 12:10
Lrephcsak Lrephcsak ist offline
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AW: Startberechtigung bei Turnieren

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Diese Ausnahmen sind aber kein rechtsfreier Raum, sondern unterliegen natürlich auch der WO. Insofern ist meines Erachtens Anhang 5 der WO, der eine Auslegung der WO durch den Sportausschuss darstellt und ich dabei im Sachverhalt keinen Unterschied zwischen weiterführenden Turnieren und anderen Turnieren sehe, auch für andere Turniere anwendbar.
Dies von mir eingefettete ist aber natürlich auch eine Auslegung von dir, die durch den Wortlaut erst einmal nicht gedeckt ist.
Insofern gibt es sehr wohl erst einmal einen rechtsfreien Raum bzw. kein eindeutiges Verbot.
Wie ich oben schrieb halte ich die Argumente der Gegenseite und implizit von Keil (sofern man ihm unterstellt, daß ihm sein aufrücken bewußt war, wenn nicht, wäre ihm zumindest der Vorwurf der Fahrlässigkeit zu machen) aufgrund der von dir genannten Argumente für gewagt, aber angesichts des derzeitigen Wortlautes auch nicht für völlig abstrus.
Wäre tatsächlich interessant, die Keil'sche Version des ganzen zu erfahren.

Richard
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