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Zitat von tate
Ich hoffe, dass in seinem Verband gegen ihn schon ein Verfahren wegen unsportlichen Verhaltens läuft. Wenn nicht, sollte man schnellstens eines einleiten, damit er die Masche nicht ein weiteres Mal durchführen kann.
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Das Verfahren kann man sich auch schenken, da bereits im Vorfeld klar ist, dass es mit einem Freispruch enden würde. Es gibt keinerlei Möglichkeit, hier Absicht nachzuweisen und solange die Schuld nicht bewiesen ist, ist man unschuldig.
Vorsatz beim Verlieren von Spielen nachzuweisen ist generell unmöglich.