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Zitat von Hdd
1.) Kann etwa ein Kreisklassenspieler, der zwecks Erlangung der Sollstärke im November als Stammspieler in eine Landesligamannschaft aufgerückt ist, anschließend (im Dezember) bei einem bundesoffenen Turnier ohne Q-TTR Einstufung in der Kreisklasse starten? Ist also Anhang 5 nicht auch in solchen Fällen anzuwenden? Für mich darf er selbstverständlich nicht starten, da er im Dezember kein Kreisklassenspieler mehr ist, aber ich warte mal die Antwort von Werner Almesberger auf diese Frage ab.
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So war es bisher, und so ist es eventuell auch weiter gewollt.
Anhand des Regeltextes würde ich aber vermuten, daß einer der von dir nicht zugelassenen Spieler (egal, ob das Turnier im Dez oder Jan war) oder Keil, sollte ihm nachträglich etwas aberkannt oder er sanktioniert werden, vor einem Spruchausschuß mit obiger Argumentation recht gute Chancen hätten.
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2.) Wie muss die Formulierung "massgeblich ist die Vorrunde" interpretiert werden? Ich habe den von mir nicht zugelassenen Spielern aus unserem Kreis erläutert, dass damit die gesamte Vorrunde gemeint sei (so war es auch gedacht), aber darüber kann man sicher verschiedener Meinung sein.
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Ich würde das so verstehen wie du, halte das aber gar nicht für entscheidend, da in meinen Augen bei den bislang hier aufgekommenen Argumenten die Spieler in allen Fällen starten dürften, unabhängig ob Anfang oder Verlauf der Vorrunde entscheidend ist und ob das Turnier noch im Dez oder Anfang Jan stattfindet.
Aber die Sichtweise von Almesberger würde mich latürnich auch interessieren.
Richard