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Alt 10.01.2012, 15:48
tate tate ist offline
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AW: Startberechtigung bei Turnieren

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
1.) WO C1.9 letzter Satz: Leistungsklassen mit Bezug auf das Spielklassensystem sind nur zulässig, wenn .... (siehe Anhang 1, Nr. 5).
Das heißt für mich eindeutig, dass Anhang 1, Nr. 5 auch für alle Turniere gilt, in denen nach Spielklassen eingestuft wird. Welchen Sinn sollte sonst der Hinweis auf den Anhang an einer Stelle haben, an der über Turniere mit Einstufung nach Spielklassen die Rede ist?
2.) Antwort von Werner Almesberger: "Bei DTTB - offenen Turnieren haben wir ja weiterhin (bis zum Sommer) die Ausschreibung nach Spielklassen. Insofern war die redaktionelle Änderung zugunsten weiterführender Veranstaltungen ein wenig übereilt. Ich bin dennoch sicher, dass Sie mit Ihrer Massnahme richtig liegen, aufgerückte Spieler nicht mehr in der Spielklasse Ihrer ursprünglichen Meldung starten zu lassen".
Gruss Hdd
So habe ich das bis jetzt auch immer gesehen. Und bei an mich gerichteten Nachfragen zu dem Thema habe ich sie immer so beantwortet (Auswirkungen bestehen natürlich nur, wenn die beiden betroffenen Mannschaften nicht derselben Turnierklasse zugeordnet werden können):

Als aufgerückter Stammspieler (um die Sollstärke der höheren Mannschaft wiederherzustellen) war man bei Turnieren nicht mehr für die ursprünglich niedrigere Turnierklasse spielberechtigt.

Als Spieler, der die Spielberechtigung für seine ursprüngliche Mannschaft durch viermaligen Einsatz in einer höheren Mannschaft verloren hatte (landläufig als "Festspielen" bezeichnet), war man dagegen sehr wohl noch für die ursprünglich niedrigere Turnierklasse spielberechtigt.
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga
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