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Alt 16.01.2012, 18:23
Bernie Bär Bernie Bär ist gerade online
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AW: Startberechtigung bei Turnieren

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Aber das Aufrücken ist am 11. 12. erfolgt, also nach Beendigung der Vorrundenspiele. Ich sehe es daher als durchaus möglich an, dass jemand aus der 4. Mannschaft eines Vereins nicht mitbekommt, dass am 10. 12. ein Spieler der 3. Mannschaft zum 5. Mal in Folge fehlt. Das spielt ja dann eigentlich für die Punktspiele keine Rolle mehr.
Gruss Hdd
Absoluter Quatsch.
Im Bezirk Düsseldorf gibt es Bezirksrundschreiben und da habe ich im RS Nr. 12 folgendes hineingeschrieben:

TTC BW Grevenbroich III: Der Spieler Marcel Lehmann verliert mit Wirkung vom 11.12.2011 nach G 5.3.1 die Einsatzberechtigung für Ihre Mannschaft. Zur Aufrechterhaltung der Sollstärke wird der Spieler Michael Keil herangezogen.

Selbstverständlich durfte der Spieler Michael Keil nach dem 11.12. nicht mehr in einer Trunierklasse der Kreisliga antreten. Die WO ist für mich eindeutig. Genau wie beim Pokal, darf man bei Turnieren nur in der Klasse antreten wo man zu diesem Zeitpunkt spielberechtigt ist.

Höherstufungen gibt es auch im Bezirk Düsseldorf, m.W. aber nicht im Kreis NE/GV. Allerdings wurden die Turniersperren recht liberal nach Q-TTR-Werten vergeben. Bedeutet ab Q-TTR 1.675 Bezirksklasse und da wäre Herr Keil dadrunter gewesen.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.

Geändert von Bernie Bär (16.01.2012 um 18:47 Uhr)
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