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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Hi,
im TTVN ist dies in der Wettspielordnung verankert:
"Die Spielberechtigung eines Spielers kann immer nur für einen Verein (Stammverein) erteilt
werden. Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des
Spielers in diesem Verein. Dem Spieler steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die
er aber keine Spielberechtigung besitzt. Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren
Erteilung sind außerdem Erklärungen des Spielers zu folgenden Punkten. Der Spieler erklärt
- sein Einverständnis, dass seine Ergebnisse von offiziellen Veranstaltungen gemäß
WO A 11 veröffentlicht und in jeglicher Form ausgewertet werden.
- sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen
Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über
diese Veranstaltungen veröffentlicht werden."
Ich kann mir vorstellen, dass es im WTTV analoge Formulierungen gibt?
Grüße
Thorsten
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