Zitat:
Zitat von Reach2V1
Ich habe gerade mal geschaut: In der Wettspielordnung des WTTV ist keine Aussage dazu getroffen. Was dann meiner Meinung nach heißen würde, dass Du das Einverständnis brauchst.
Grüße
Thorsten
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Stimmt es steht nicht in der WO des WTTV
aber
es steht in der WO des DTTB und in der WO des WTTV steht das die WO des DTTB gilt sofern nichts anderes in der WO des WTTV steht bzw sich die Regelungen in der WO des DTTB nicht auf Bundesveranstaltungen begrenzen.
Der Spielberechtigungsabschnitt B 1.2. wird bezieht sich aber auf alle (nicht nur Bundesweranstaltungen) und Das Thema Fotozustimmung usw wird in der WO des WTTV nicht explizit geregelt. Somit sollte sie im WTTV wie im DTTB gelten.
Aber bei so einem rechtlich schwierigen Problem würde ich auf jeden Fall immer schriftlich beim WTTV anfragen wie zu verfahren ist und warum??!!
Dann biste auf der sicheren Seite . Problem ist das du dich auf keine Aussage hier berufen kannst besonders wenn du von 3 Leuten 4 verschiedene Meinungen bekommst.