In Bayern werden die Spielberechtigungen online beantragt. Laut BTTV-WO bestätigt der antragstellende Verein durch die Antragstellung, dass der Spieler die erforderlichen Erklärungen (u.a. auch sein Einverständnis mit der Veröffentlichung von Fotos und Filmen) abgegeben hat und dass diese Erklärungen dem Verein vorliegen.
Leider nehmen es manche Vereine mit diesen Vorgaben nicht so genau und stellen ihren online-Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung einfach, ohne dass die betroffenen Spieler irgendwelche Erklärungen unterschrieben haben (is ja ois ganz easy

).
Wie dieses Fehlverhalten nun rechtlich zu bewerten ist, wer sich hier gegenüber wem was zuschulden kommen lässt oder gar wer wem gegenüber schadensersatzpflichtig wird, dürfte dann in der Tat eher eine Fachfrage für versierte Juristen sein.