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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Man muss immer unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens (Promis, profisportler) und Privatpersonen.
Bei letzteren brauchst du immer die einverständniserklärung des gefilmten.
Anders verhält es sich wenn die Tageszeitung im lokalsport ein Foto bringt. Da muss keiner unterschreiben.
Die ehemalige TT-videoseite hat immer unterschreiben lassen und war sicher rechtlich beraten.
Auch bei fernsehformaten wie comedystreet muss jeder "veräppelte" gegenzeichnen dass er gesendet werden darf. Selbst bei "Akte" ist das so.
Du kannst natürlich auch den Gegner per bildbearbeitung unkenntlich machen und die stimme verzerren, wie es im Fernsehen gemacht wird.
Natürlich gilt dies nur für Aufnahmen welche öffentlich gemacht werden.
Private vids zur technikanalyse brauchst du du nicht gegenzeichnen zu lassen. Veröffentlichung auf Youtube ist dann aber tabu.
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