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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
nochmals vielen Dank für die vielen ANtworten...
Hier die Antwort des Datenschutzbeauftragten des WTTV...
(...)Für die geplante Veröffentlichung Ihrer Tischtennis-Videos sollten Sie folgendes beachten:
Personenbezogene Daten im Internet können ohne jede Zweckbindung weltweit abgerufen, gespeichert, dupliziert und verändert werden, ohne dass die Betroffenen hierauf noch Einfluss nehmen könnten. Im Hinblick darauf sollte auf die Veröffentlichung personenbezogener Daten auf Vereins-Homepages verzichtet werden. Wird von den Beteiligten jedoch eine Veröffentlichung personenbezogener Daten gewünscht, bzw. soll diese Teil der Präsentation des Vereins im Internet sein, müssen die volljährigen Spieler/innen bzw. bei Minderjährigen deren Eltern eingewilligt haben. Zuvor müssen sie über die Risiken (z. B. weltweite Abrufbarkeit, Veränderbarkeit und Nutzung in anderen Zusammenhängen), die mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet verbunden sind, ausreichend informiert werden. Die Einverständniserklärung muss schriftlich erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass bei Kindern keine weiteren Informationen, insbesondere keine Wohnadressen, private E-Mail-Adressen usw. veröffentlicht werden. Bilder sind personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts. Auch nach dem im Kunsturheberrechtsgesetz verankerten Recht am eigenen Bild dürfen Bildnisse (Fotos, Videos) ohne Einwilligung der Betroffenen (bzw. deren Eltern) weder verbreitet noch sonst wie - z. B. im Internet - öffentlich zur Schau gestellt werden. Verstöße hiergegen sind sogar strafbar. (...)
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"Der zieht mit Unterschnitt. Ich schwör!"
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