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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Absurd ist so eine Klage, das ist korrekt.
Ich bezweifele aber, dass durch Simple klauseln die Verantwortung auf den Spieler abgewälzt werden kann.
In agb's kann man viel reinschreiben, nicht alles ist auch rechtsgültig.
Sollte wirklich mal ein Spieler eine Klage durchziehen könnte manch einer blöd aus der Wäsche gucken.
Es könnte im Fall des dtecs sogar auf arglistige Täuschung des Verbrauchers hinauslaufen.
Es gibt sogar ein Urteil des verbandsgerichtes wttv in dem klar gesagt wird, dass es dem Spieler nicht zuzumuten ist das Material selbst zu prüfen.
Wie soll das auch gehen bei prüfgeräten im wert von 2.000 Euro?
Das einzig kluge, was jeder Händler in dem Fall machen wird ist grosszügigst umzutauschen.
Oder anders:
liegt jedem Belag ein Hinweis bei, dass er eventuell nicht eingesetzt werden kann?
Tut es dies nicht oder, wie manche chinaFT beläge, sogar mit dem Hinweis < 2ppm beschriftet, dann wird es eng für den Händler im Fall des Falles.
Richtig ist auch, dass sich der händler, womöglich selbst getäuscht, die kosten von der "Marke" wiederholen kann, diese dann von der Fabrik...
In der Praxis bietet sich aber eher, wie im Fall der Unterstellung einer Nachbehandlung in der spielpause, eine Klage auf Unterstellung und üble Nachrede an.
Hat man zeugen und diese werden geladen, dann wird's eng für den "untersteller".
Dann ist man raus aus dem sportrecht...
Wer "glaubt", "meint" und somit unterstellt bewegt sich immer auf dünnem Eis...
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