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Alt 30.01.2012, 13:49
Horster Sägewerk Horster Sägewerk ist offline
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AW: Herren Oberliga 2, 2011/2012

Zitat:
Zitat von Bernie Bär Beitrag anzeigen
Ich habe mal aus Neugier die RLO studiert und auch einen sachkundigen Menschen dazu angerufen.

Die Regel ist relativ absurd: Was wäre geschehen wenn kein Anrather die Halle vorher betreten hätte?
Das Spiel hätte dann mit der Karrenzzeit beginnen können und die beiden verspäteten Spieler hätten dann Einzel spielen können, weil die Doppel dann noch nicht zu Ende gewesen wären.

Es wäre dann nur noch abzuwägen gewesen, welche Strafe höher ist.
Zu diesem Fall, den ich allerdings nicht in sämtlichen Details kenne, mal eine Regelauslegung des DTTB, die ALLEN (nicht nur den Schiedsrichtern) auf der WTTV-Seite (seit Mitte Oktober) als Download
http://www.tischtennis.de/media/schi...ungen_dttb.pdf
zur Verfügung steht:
Zitat:
Karenzzeit für Mannschaften, die in Mindeststärke anwesend sind.
Muss ein Mannschaftskampf zur festgesetzten Spielzeit beginnen, wenn beide Mannschaften in Mindeststärke anwesend sind, oder kann eine Mannschaft darauf bestehen, die 30minütige Karenzzeit auszunutzen, bis weitere Spieler eingetroffen sind?
Für die Bundesligen bzw. Regional- und Oberligen ist nach BLO bzw. RLO ein verspäteter Spielbeginn bis zu 30 Minuten möglich. Das Eintreffen der Mannschaft ist dann gegeben, wenn der Mannschaftsführer die namentliche Meldung seiner Mannschaft bekannt gibt und die Spielberechtigungsunterlagen dem OSR vorlegt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Mannschaftsaufstellung fixiert und die Mannschaft gilt als spielbereit. Dies ist vom Zeitpunkt her unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit eines oder mehrerer Spieler. Fehlen zu diesem Zeitpunkt noch Spieler, so können diese dennoch eingesetzt werden, wenn sie rechtzeitig zu ihrem in der Spielreihenfolge aufgerufenen Spiel anwesend sind.
Sind ein oder mehrere Spieler einer Mannschaft zur festgesetzten Anfangszeit nicht anwesend, hat der Mannschaftsführer die Möglichkeit, von einem verspäteten Eintreffen seiner Mannschaft (Karenzzeit) Gebrauch zu machen. In diesem Fall lässt er den Anfangszeitpunkt verstreichen und gibt dem OSR die Mannschaftsmeldung nicht bekannt. Der OSR fordert den Mannschaftsführer auf, ihm das Eintreffen der Mannschaft zu gegebener Zeit durch eine entsprechende Mannschaftsaufstellung zu bekunden. Meldet der Mannschaftsführer bis zu 30 Minuten verspätet das Eintreffen seiner Mannschaft, so lässt der OSR das Mannschaftsspiel unverzüglich starten (unabhängig davon, ob tatsächlich alle Spieler eingetroffen sind oder nicht).
Verursacht eine Mannschaft einen verspäteten Spielbeginn, wird sie eine Ordnungsstrafe durch den Spielleiter erhalten. Haben Spieler gefehlt, gibt es eine zusätzliche Ordnungsstrafe. Haben die fehlenden Spieler zu einer unrichtigen Spielreihenfolge geführt, wird das Spiel als verloren gewertet.
Unabhängig davon, ob das Mannschaftsspiel rechtzeitig oder unter Ausnutzung einer Karenzzeit begonnen wurde, haben die Mannschaftsführer gemäß WO D 3.2
Zitat:
Zitat von WO D 3.2
Die endgültige Einzelaufstellung erfolgt spätestens nach Beendigung des letzten Eingangsdoppels (bei Spielsystemen, die mit Doppel beginnen) und vor Beginn des ersten Einzels. Die Änderung einer vorher abgegebenen Einzelaufstellung ist bei allen Spielsystemen, die mit Doppeln beginnen, noch möglich.
natürlich das Recht, ihre Einzelaufstellung nach den Doppeln noch zu ändern.
Voraussetzung ist allerdings, dass mit den Einzeln noch nicht begonnen wurde. Insofern besteht für alle Mannschaften auch das Recht, mit den Einzeln noch nicht zu beginnen (selbst wenn schon ein Tisch frei ist und das erste Einzel theoretisch möglich wäre), solange eines der Anfangsdoppel noch nicht beendet ist.
Sollte das von einem OSR verweigert werden, wäre es auf jeden Fall ein Protestgrund für die betroffene Mannschaft.

Ich hoffe, dass Euch das weiterhilft, falls Ihr irgendwann mal selbst davon betroffen sein solltet.
Übrigens, ob durch den Spielleiter eine Strafe für einen verspäteten Beginn eines Spiels verhängt wird, hängt letzten Endes auch davon ab, ob die betroffene Mannschaft für den späteren Beginn das Vorliegen von "höherer Gewalt" geltend machen (und nachweisen) kann.

Auka
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