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Alt 07.02.2012, 22:30
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft

Zitat:
Zitat von Zelluloidfreund Beitrag anzeigen
Da in der WO solch ein Fall nicht aufgeführt ist - wie haben der Staffelleiter bzw. das zuständige Sportgericht im Fall eines Protestes (ganz egal ob nun der Spieler B mitgespielt hat oder nicht) zu entscheiden?
Ich würde mal sagen das kommt darauf an ... Nicht explizit geregelte Fälle muss der Staffelleiter in meinen Augen nach bestem Wissen und Gewissen, im Sinne des Sportes und im Einklang mit dem gängigen Rechtsempfinden und den rechtstaatlichen Prinzipien entscheiden.

Bei solch einer Entscheidung kommt es natürlich ganz wesentlich auf die Begleitumstände an und mit diesen würden eine Vielzahl an Entscheidungen möglich. Verweist der Hausmeister z.B. einen Spieler der Halle weil dieser in Straßenschuhen spielt, spielt er in nicht ordnungsgemäßer Spielkleidung, verstößt also gegen die Regeln und dürfte so gar nicht mitspielen. Wird er aufgrund seines Verhaltens der Halle verwiesen wäre zu prüfen ob es sich um (grob) unsportliches Verhalten handelte, das auch den Ausschluss aus einem Mannschaftskampf gerechtfertigt hätte. So könnte man die Beispiele beliebig fortsetzen.

Wenn das Hallenverbot bereits vor dem Spiel bestand und nicht erst während des Spiels erteilt wurde, hätte sich der Verein ggf. auch vorab mit dem Staffelleiter in Verbindung setzen müssen um eine Lösung zu finden wenn sie den Spieler einsetzen möchten. Mir fielen da z.B. die Spielansetzung an einem neutralen Ort ein oder dass der Staffelleiter versucht zu bewirken, dass das Hallenverbot für einen Tag unter gewissen Auflagen ausgesetzt wird, z.B. dass das Spiel durch einen Oberschiedsrichter geleitet wird. Jedenfalls kann der Verein meines Erachtens nicht darauf bauen, dass die Wettspielordnung das Zivilrecht in Deutschland außer Kraft setzt und der Spieler auf einmal in die Halle dürfte, daher würde ich hier auch keinen Protestgrund sehen.

Weiterhin frage ich mich gerade was unter einem "Hallenverbot aus disziplinarischen Gründen" zu verstehen ist. Für ein Hallenverbot muss ja schon etwas schwerwiegendes vorgefallen sein, das wird ja nicht zum Spaß verteilt ...
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