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AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
Sehe ich im Prinzip ähnlich wie Pinguin und Fastest.
Neben den von Pinguin erwähnten zivilrechtlichen Aspekten spielt auch das Strafrecht eine Rolle (Verstoß gegen Hausverbot ist Hausfriedensbruch und somit strafbar) und - sofern die Halle nicht im Privateigentum eines Vereins sondern im Eigentum einer Stadt oder einer Gemeinde steht - öffentliches Recht (inwieweit darf der Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung eingeschränkt werden?). Wahrlich ein weites Feld für Juristen aller Couleur.
Sportrechtlich sehe ich in erster Linie den Heimverein in der Verantwortung. Schließlich ist der zunächst in der Pflicht, Mitgliedern des Gastvereins uneingeschränkten Zugang zur Wettkampfstätte zu ermöglichen. Außerdem hat der die größten Einflussmöglichkeiten, um die von Pinguin und Fastest erwähnten Lösungen (z.B. Aufhebung des Hausverbots für die Dauer des Wettkampfes) zu erreichen.
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