Zitat:
Zitat von Stefan942
Pflichten des Heimvereins können nicht entstehen, da der Verein idR am allerwenigsten das Hausverbot verschuldet oder ausgesprochen hat. Und wie Pinguin beschreibt geht gesetzliches Recht auch immer vor Recht und Ordnung irgendwelcher Vereine und Verbände.
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Du übersiehst den - wenn auch nicht so oft vorkommenden - Fall, dass die Halle im Eigentum des Heimvereins steht. Dann könnte der Heimverein (= Hallen-Eigentümer) nämlich durchaus willkürlich ein Hausverbot für den oder die Spitzen-Gastspieler aussprechen (was privatrechtlich völlig in Ordnung wäre, schließlich kann der Eigentümer entscheiden, wen er in die Halle lassen will und wen nicht).
Nur... sportrechtlich geht das natürlich überhaupt nicht.
Das gleiche Problem taucht übrigens auch dann auf, wenn das Hausrecht offiziell vom eigentlichen Eigentümer (beispielsweise Stadt oder Gemeinde) auf den jeweiligen Vereins-Verantwortlichen delegiert worden ist. Auch dann könnte der Vereinsboss - privatrechtlich OK - völlig willkürlich Hausverbote aussprechen. Dass er dann natürlich hinterher mit großer Wahrscheinlichkeit Probleme mit dem Eigentümer bekommt, steht auf einem anderen Blatt, aber zunächst wäre das Hausverbot bindend.