Zitat:
Zitat von o0TT0o
Beim letzten punktspiel hatte ein Gegner eine noppe, auf der in der Mitte schwarze Schrift war  . Ich dachte mir nur ein Schläger muss auf der einen Seite schwarz und auf der anderen Seite rot sein, also habe ich mir den Schläger zeigen lassen und gesehen das die Schrift vom Holz kommt (da die noppe keinen schwamm hatte).
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Die Schilderung legt nahe, dass der Schläger somit nicht den ITTR A 6 entspricht. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit von Spielmaterial trifft allerdings gemäß ITTR B 3.1.2.10 der Oberschiedsrichter. Ist kein Oberschiedsrichter anwesend, so könnte man höchstens Protest einlegen, woraufhin der Staffelleiter zu entscheiden hat.
Oh, und btw: das Thema wurde sicher schon diskutiert (
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