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AW: Auslandsrückkehr
Eine Streichung der Inaktivitätsabzüge wird nach meinem Kenntnisstand immer durchgeführt, wenn die offizielle Auslandsaktivität nachgewiesen ist.
Eine "Einstufung" (im Bezug auf TTR-Werte) kann nur in Frage kommen, wenn eine extreme Änderung der leistungsstärke offensichtlich ist.
Eins "Sonderbehandlung" dieser Spieler ist nach dem DTTB-WO-Wortlaut wohl nicht mehr möglich (ob es in manchen Verbänden dennoch praktiziert wird, weiß ich nicht).
Auch das mit dem offiziellen Wechsel der Spielberechtigung wird wohl nicht flächendecken genau genommen - wie ich es auch erwarten würde. Da heißt es schonmal, dass zum entsprechenden Auslandsverband keinerlei Kontakte bestehen ... und dann entfällt der Wechselformalismus.
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