@T.G.:
Wie gesagt, so gilt es im WTTV.
Hab mir jetzt mal die Ordnung bei dir in Bremen angeschaut:
Mensch, bis man die "Durchführungsbestimmungen für Mannschaftswettbewerbe" erst mal gefunden hat, vergeht ja einiges an Zeit, und dann findet man dadrin tatsächlich NICHTS zu Ersatzgestellungsregeln, lediglich ganz allgemein der von dir schon angedeutete reichlich diffuse (*) Verweis auf TTVN-Bestimmungen.
Die Frage zur Reihenfolge wurde dir TTVN-betreffend ja schon beantwortet, was das mitzählen zur Sollstärke angeht, müßtest du vielleicht noch mal in die TTVN-Ordnung schauen, ich habe grade keine Lust, nach WTTV und FTTB auch noch wieder in die unsäglich geschwätzig-langatmige TTVN-WO reinzulesen - allmählich lern ich die WTTV-WO zu schätzen...
(*)= "Generell sollen" "möglichst" "ermächtigt, während der Spielzeit jederzeit ... anzupassen" "kann die Übernahme einzelner Bestimmungen verneinen" AU WEIA, das ist ja fürchterlich! Kann man da nicht mal einen Juristen drüberschauen und das präzisieren lassen?
Richard