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Zitat von ruinenmann
Ich wüsste nicht, warum das sportbericht einschreiten muss, wenn beide Seiten mit der wertung einverstanden sind.
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Es gibt ausreichend Entscheidungen, die beide Mannschaften "bestrafen", wenn sie sich einig sind und einen Spielbericht falsch ausfüllen (z.B. nichtanwesende Spieler eintragen, Datum falsch angeben etc.). Ähnlich sehe ich Spielverlegungen ohne rechtfertigenden Grund nach WO und den Spielbericht zwei Wochen später mit "Nichtantritt" angeben.
Ich unterstelle Thalkirchen nicht einmal eine böse Absicht (auch nicht den Wielenbachern), aber gerade im Sport kann man auch unabsichtliche "Fouls" begehen oder Fehler machen. Genau dafür gibt es Regeln.
Es wäre interessant, den SGL zu dem Thema zu hören.
Natürlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter (oder ist das ein Offizialdelikt?)