Zitat:
Zitat von Luca Tobi
In der WO G19 steht:
"In begründeten Fällen kann der SL eine Verlegung anordnen". Da steht nirgends, was genau das sein soll. Mögliche Verlegungsgründe werden erst danach genannt, es steht aber nicht drin, dass nur die denkbar sind.
Für mich heißt das, dass es im Ermessen des SL liegt, ob er die Verlegung genehmigt. Wenn ihn beide Vereine überzeugen können, ist alles gut.
Diskutabel ist aber sicher, dass die Verlegung eingetragen war, aber dann doch 9:0 eingegeben wurde. Man hätte einen anderen Termin nehmen können und dann 9:0 eingeben. Aber dieses "Vergehen" halte ich für geringfügig.
|
G 19 Spieltermine, Verlegungen
Eine Verlegung von Spielterminen, die vom Spielleiter festgesetzt sind (auch der vereinbarten Anfangszeiten), ist nicht zulässig. In begründeten Fällen kann der Spielleiter eine
Verlegung anordnen. Auch kann eine Verlegung beantragt oder angeordnet werden, wenn
ein Spieler dieser Mannschaft (keine Ersatzspieler) für Aufgaben des Landesverbands
oder des Bundes herangezogen wird.
Solche Aufgaben sind die von Verbandsorganen angeordnete Teilnahme von Aktiven,
Fachwarten und Schiedsrichtern an offiziellen Tagungen, Lehrgängen und Veranstaltungen, ausgenommen Spielerlehrgänge und Trainer-Aus- und -Fortbildungslehrgänge. Stets
ist aber die Entscheidung des Spielleiters abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Spiele werden für beide beteiligten Mannschaften als verloren gewertet.
Steht das Spiellokal des Heimvereins an einem Spieltermin nicht zur Verfügung, dann hat