Und schon ist der Klassenerhalt wieder greifbar...

Ich bin mal auf den Grund gespannt. Allgemein bekannt ist ja, dass man in den meisten Fällen erstmal "unter Protest" spielen muss und keinesfalls das Spielen überhaupt verweigert, was ja für sich selbst auch eine Unsportlichkeit darstellt. Die Einordnung des Protestes und die Konsequenzen werden üblicherweise nach dem unter Protest ausgetragenen Spiel vorgenommen. Gerade bei einer Unsportlichkeit eines Einzelnen fällt es schwer zu glauben, dass hier ein Grund vorgelegen hat, auch Spiele, die nichts mit dem unsportlichen Spieler zu tun haben, nicht auszutragen. Vielleicht fehlt es mir aber auch nur an Phantasie...
Zur Bergmänner-Inspektion: inzwischen ist es deutlich milder, und selbst wenn da 12 Grad gemessen worden sind - so what? Steht in der Spielordnung leider nicht drin, wie warm es mindestens sein muss. Sollte aber vielleicht...