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Alt 22.02.2012, 11:05
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@cloud9:
Das könnte man Neukölln im anderen Beispiel auch vorwerfen...

Wenn der spielerische Unterschied so groß ist, wie du sagst und wie die Ergebnisse aussehen, dann wäre doch auch mit Ersatz/einer Spielerin weniger/Strohpuppe ein Sieg dringewesen, so dass man doch gar nicht auf eine Verlegung pochen muss und den Staffelleiter zur Beugung der Regeln verleitet. Für das Oberligaspiel wären auch die anderen drei Aufgestellten der OL-Mannschaft, sowie alle Damen unterer Tegel-Mannschaften spielberechtigt gewesen. Mir persönlich ist wichtig, dass ein Verlegungswunsch nicht von uns oder vom Staffelleiter abhängig vom erwarteten Ergebnis eingeordnet wird und keine Schuldzuweisung vorgenommen wird, falls eine Mannschaft nicht verlegen will oder kann. Ich finde, man kann auch von keinem verlangen, offenzulegen, warum das so ist. Es gibt schließlich keine Pflicht, einer vom anderen Verein gewünschten Verlegung zuzustimmen. Sicher ist es sportlich fair, das zu tun und der wünschenswerte Fall, zu einer für alle guten Lösung zu kommen. Wenn aber die Mannschaft, die den Verlegungswunsch gar nicht hat, durch die Verlegung selbst geschwächt wird (kommt ja leider auch hier und da mal vor) oder in Terminprobleme (kann ich hier auch nicht ausschließen) kommt, muss man ihr zugestehen, dass nicht verlegt wird und nach einer anderen Lösung suchen.

@Tacco:

Der entsprechende Paragraph der Jugendspielordnung ist dieser:
Zitat:
20.1Eine Änderung der Spieltermine (auch der Anfangszeiten), die von der zuständigen Stelle festgesetzt sind, ist grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten Fällen kann auf Antrag einer Mannschaft von der zuständigen Stelle eine Spielvor- bzw. Spielnachverlegung von bis zu 3 Wochen nach dem angesetzten Termin vorgenommen werden. Begründete Fälle sind, wenn ein Stammspieler einer Mannschaft zu Lehrgängen bzw. als Spieler, zu Veranstaltungen des DTTB, NTTV oder BTTV herangezogen wird. Eigenmächtig verlegte Spiele werden für den gastgebenden Verein als kampflos verloren gewertet.
Anträge auf Spielverlegung müssen spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin beim zuständigen Staffelleiter über den Online-Dienst des BTTV eingegangen sein.
Lehrgänge und Veranstaltungen der genannten Verbände, worunter ich Einzel-Meisterschaften, Verbands- und regionale Ranglisten verstehen würde, aber sicher keine Punktspiele im überregionalen Bereich, für die es 1. formal genug aufgestellte Spieler gibt, sowie 2. diverse Ersatzstellungen denkbar sind und damit auch der Begriff des Heranziehens nicht greifen würde, selbst wenn man Punktspiele großzügig als Verbandsveranstaltungen betrachten würde.

Ich weiß zwar nicht, was der bayrische Tischtennisverband damit zu tun haben soll, aber gut... Mal sehen, wann diese Formulierung nochmal zum Problem wird.

Geändert von Setz-It (22.02.2012 um 11:27 Uhr)
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