Zitat:
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Zitat von Herkules
@ hans-claus
Stimmt, aber es soll vor ca. 1 Jahr einen Schnitt gegeben haben, bei dem, ausgehend vom Bundesinnenministerium, festgelegr wurde, dass ab Stichtag (welcher ?) Nicht-ETTU-Mitglieder, die bisher keine Spielberechtigung bei einem deutschen Verein haben, außerhalb der 1. BL keine Spielberechtigung + keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen sollen. Spieler, die zum Stichtag bereits vertraglich an einen Verein gebunden sind sollen davon nicht betroffen sein. Alles klar?
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Hallo Herkules,
diese Regelung ist mir nicht bekannt. Für die von mir genannten Spieler in Borsum und Besse mag sie zutreffen. Auf die Hongkong-Chinesin in Schwarzas 1. Damenmannschaft sicher nicht, denn sie ist erst vor dieser Saison aus HKG nach Schwarza gewechselt.
Was den Chinesen betrifft ist der Stand der Dinge, dass seine Freigabe/Spielberechtigung beim DTTB beantragt ist, was ja so sein muss, da es sich um einen Wechsel aus dem Ausland nach D handelt. Wird sie vom DTTB erteilt, darf er spielen; wenn nicht, dann halt nicht.
Grüße
hans-claus