Hi,
Zitat:
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Zitat von klugscheisser
Ums noch weiter zu spinnen: wer hat denn das Recht, als erster die Seite der Münze zu wählen? Das muss doch schnellstens geregelt werden oder gibts da schon was (Spieler A darf zuerst?)
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laut int. TT-Regeln E(dwin) 1.1, übrigens der einzige Punkt im Abschnitt E, hat derjenige Spieler das Recht der Münzseitenwahl, der am meisten bezahlt. Ich zitiere:
"Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die in den Abschnitten A und B der int. TT-Regeln nicht fest umrissen ist, bzw. von der der Oberschiedsrichter denkt, sie sei nicht fest umrissen, kann vom Oberschiedsrichter zugunsten des Spielers, des Paars oder der Mannschaft ausgelegt werden, der/das/die ihm das meiste Geld (der Mindestbetrag liegt bei 50,- Euro) bietet. Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist erst nach Eingang der verabredeten Summe rechtskräftig."
Gruß.