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AW: nicht zugelassene Beläge lt. LARC Liste
@Mighty:
Ich sehe da kein Problem: Die Zulassung wird offensichtlich (und das widerspricht meiner Ansicht nach auch nicht den Regeln) befristet erteilt. Nach Ende der Frist wird neu zugelassen, ein dann evtl. erfolgendes Nicht-Wiederaufnehmen in die Liste kann demzufolge nicht als withdrawn im Sinne von ITTF 3.02.01.01 angesehen werden; dies wäre vielmehr ein Zurücknehmen schon innerhalb des Gültigkeitszeitraumes.
Richard
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