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Alt 23.02.2012, 21:25
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AW: nicht zugelassene Beläge lt. LARC Liste

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Die Zulassung wird offensichtlich (und das widerspricht meiner Ansicht nach auch nicht den Regeln) befristet erteilt. Nach Ende der Frist wird neu zugelassen,
Ach ja? Und das steht wo?

Wir sollten das Ganze mit der Zulassung in dem Kontext der Regeln für den Sport sehen. Die Regeln definieren legalen Schläger, mit dem Spieler spielen dürfen, das ist primär. Eine Zulassung kann in diesem Kontext nur als Bescheinigung dienen, dass der Belag den Regeln entspricht. Wenn also der Belag den Regeln entspricht, kann die Zulassung nicht einfach so entzogen werden. Eine befristete unabhängige von den Regeländerungen Zulassung wäre nicht regelkonform.

Eine andere Frage ist, wer soll die Kosten für das Zulassungsverfahren tragen, ITTF oder Hersteller. Wie sie das untereinander regeln, interessiert mich sehr wenig. Wichtig ist, dass die Sportregeln das aktuelle Herausschmeißen der Beläge aus der Liste ohne "Schädlichkeit für den Sport" nicht erlauben.
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