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Hallo Regelkundler,
ich habe mal eine Frage, die in unserem Verein schon heftigst diskutiert wurde, aber noch zu keinem endgültigen Ergebnis geführt hat.
Folgende Situation: Nummer 1 der ersten Mannschaft ist seit dem dritten Spiel der Hinrunde dauerverletzt und kann frühestens nächste Saison wieder eingesetzt werden. Die Hinrunde hat die Mannschaft mit wechselndem Ersatz gespielt, und auch zu Beginn der Rückrunde mußte noch niemand nachgemeldet werden, da der Spitzenspieler ja zwei Spiele bestritten hatte.
Da die Mannschaft gegen den Abstieg kämpft und jeden Punkt braucht, wird voraussichtlich nächste Woche die Nummer 2 der zweiten Mannschaft ihren vierten Einsatz in der ersten haben (überragende Bilanz als Ersatzspieler) und damit die Spielberechtigung für die zweite verlieren.
Die Folge ist, daß in der zweiten Mannschaft ein Spieler aus der dritten nachgemeldet werden muß. Die dritte spielt aber im Gegensatz zur ersten und zweiten nicht gegen den Abstieg, sondern um den Aufstieg. Sie möchte also möglichst in Stammbesetzung bleiben. Und hierzu meine Frage: Kann auch die Nummer 5 der dritten Mannschaft (die als Vierermannschaft spielt) in der zweiten nachgemeldet werden, ohne daß zum Beispiel alle anderen vier Spieler einen Sperrvermerk für die nächste Saison bekommen würden? Was sagen die Regeln hierzu?
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Noppen mußt du kloppen!
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