Zitat:
Zitat von tt-trommler
und bleibt die Frage wie die Benennung des "jeweiligen Betreuers" durchgesetzt wird
im Klartext : bis Oberliga fühlt sich nahezu jeder Mitspieler und gar mancher Zuschauer als Betreuer berufen und ruft nach TO
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In den Ligen, in denen mit SRaT gespielt wird, sollte normalerweise der SRaT vor dem jeweiligen Einzelspiel den Spieler fragen, wer ihn betreut. Dieser hat dann im Bereich des DTTB die endgültige Entscheidung über das Time-Out (und darf in den Bundesligen während des Satzes beraten).
International wird nur an einem Tisch gespielt. Da kann es nicht vorkommen, dass der benannte Mannschaftsführer am anderen Tisch spielt. Da im DTTB zumeist auf zwei Tischen gespielt wird, werden dort diese Kompetenzen zum Time-Out eben auf den benannten Betreuer übertragen.
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Zitat von Lrephcsak
@TT-Tower:
Die Auslegung steht auch auf der SR-Seite des Bayerischen TT-Verbandes. Jahr 2007: Zwei TOs nacheinander sind zulässig.
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Falls wir hier einen Mehrheitsentscheid suchen, reihe ich mich auch mal in die Reihe derjenigen ein, die sagen, dass 2 TOs nacheinander zulässig sind. Dies ist die aktuelle Auslegung, da der Zeitpunkt immer noch "zwischen zwei Ballwechseln" liegt. Früher wurde dies in der Tat anders ausgelegt.
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[...] die Auslegung, ein als SRaT eingesetzter Mannschaftsspieler dürfe in den Satzpausen nicht beraten, die sich mir eigentlich nicht erschließt.
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Übernimmt ein Spieler die Aufgabe als SRaT, so hat er diese während des gesamten Spiels inne. Sie "ruht" nicht in den Satzpausen oder dem Time-Out. Daher muss er sich neutral verhalten und darf nicht beraten. Dass das in der Praxis zu Schwierigkeiten führen kann ist mir allerdings auch bewußt, vor allem wenn bei einer Vierer-Mannschaft keine zusätzlichen Betreuer mitreisen.