Ich will das gar nicht neu aufrollen und daher nur relativ kurz antworten. So wie ich die WO bzw. TTVN-AB auslege, fiel das in der Tat nicht unter Spielabbruch im eigentlich in den AB gemeinten Sinne, so zumindest meine Denkweise. Aber ich hab dann später schon auch Argumente kennengelernt, die fraglos diskussionswürdig waren. Denn ahndungswürdig (mindestens in Richtung Disziplinarstrafe) ist ein unbegründetes Schenken definitiv, das steht irgendwo in den Regeln (keine Ahnung mehr wo) und gehörte zu den Punkten, die dann auch mir zu denken gaben. Tja, und Fakt ist nach meinen Infos, dass sich die Sportgerichtsbarkeit der Auffassung des Staffelleiters grundsätzlich angeschlossen hatte und die Entscheidung letztlich nur wegen der wohl belegten Darstellung eines etwas anderen Sachverhalts zugunsten des Vereins getroffen wurde, so hörte man jedenfalls. Ist inzwischen aber auch müßig, sozusagen "olle Kamellen".