Es gibt da aber auch noch WO-AB D 25.2
Nachmeldungen von Spielern mit einer für den betreffenden Verein gültigen Spielberechtigung sind möglich. Die Nachmeldung muss jedoch spätestens 10 Tage vor dem geplanten ersten Einsatz beim zuständigen Spielklassenleiter erfolgen.
Vielleicht hängt die Nicht-Genehmigung damit zusammen und es gilt derzeit noch die alte Mannschaftsaufstellung? Dies sollte eine Nachfrage beim Klassenleiter klären können. Als nicht-betroffene Mannschaft kann man unter Protest spielen.