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AW: Regelverstoß bei der Bezirksrangliste der Schüler im Bezirk Westpfalz Süd
Zur inhaltlichen Klärung, zu der von Peter angestoßenen Diskussion, hier das, was in der WO oder sonstigen Bestimmungen zu lesen ist.
WO: A Allgemein
6.2 Bei allen offiziellen Veranstaltungen müssen die von der ITTF zugelassenen Materialien benutzt werden. Tische und Netzgarnituren müssen der DIN-Norm (7898 Teil 1 bzw. 7898 Teil 2, für Neuproduktionen ab dem 01.03.2005 der DIN Norm EN 14468-1 bzw. EN 14468-2) entsprechen. Die ITTF-Zulassung für Tische und Netzgarnituren ist nur für Bundesveranstaltungen notwendig.
Ich interpretiere das mal so, dass bei den Veranstaltungen unterhalb der Bundesebene bei Tische und Netze keine ITTF-Zulassung notwendig ist. Bin aber kein Jurist, und der letzte Satz ist anders zu bewerten.
Peter bezieht sich bei seinen Ausführungen auf die Veranstaltungs-Richtlinien. Streng genommen könnte man davon ausgehen, dass sich diese Bestimmungen nur für Veranstaltungen auf Verbandsebene beziehen. Im vorliegenden Fall also erst ab dem 1. VRLQT.
Hier möchte ich noch erwähnen, dass bei den derzeitigen Ausschreibung durch den VSW für das 1.VRLQT nahezu alles fehlt, was eine Ausschreibung beinhalten muss.
Ich bin der Meinung, dass wenn keine ITTF-Zulassung notwendig ist und die Veranstaltungsrichtlinien erst ab der Verbandsebene greifen, dann müssen aber die zur Verfügung gestellten Materialien in einem einwandfreiem Zustand sein.
Geändert von Friessling (07.03.2012 um 16:27 Uhr)
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