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AW: TTVWH: Aufstellung "noch nicht genehmigt" und Punktspiel...
Ich denke wir zitieren doch einfach mal die entsprechenden Absätze:
Zitat:
- 23.2 Stammspieler, die in der vorangegangenen Halbrunde an weniger als drei Meisterschafts- spielen ihres Vereins im Einzel teilgenommen haben, werden gekennzeichnet. Der Spieler erhält ebenfalls eine Kennzeichnung wenn er während einer Halbrunde von der Aufstellung genommen wird.
- 23.3 Gekennzeichnete Spieler können weiterhin als Stammspieler in einer Halbrunde in einer Mannschaft aufgestellt werden. Nimmt ein gekennzeichneter Spieler viermal in ununterbro- chener Reihenfolge an Meisterschaftsspielen im Einzel nicht teil, so verliert er mit Ablauf des vierten Spiels (Spielende) automatisch seine Eigenschaft als Stammspieler. Dasselbe gilt für gekennzeichnete Spieler, die während der laufenden Halbrunde von der Aufstellung ge- nommen werden.
Wenn hierdurch die Sollstärke der Mannschaft nicht mehr gegeben ist, muss der nächste zur Sollstärke beitragende Stammspieler des Vereins unmittelbar nach dem vierten Fehlen auf- rücken, damit die Zahl der Stammspieler wieder mindestens der Sollstärke der Mannschaft entspricht.
Zum Aufrücken verpflichtet ist der bestplatzierte Stammspieler ohne Sperrvermerk der unte- ren Mannschaft.
Dieser verliert damit, das heißt unmittelbar nach dem vierten Fehlen des gekennzeichneten Spielers, die Einsatzberechtigung für seine untere Mannschaft. So ist auch zu verfahren, wenn ein Spieler ganz ausscheidet und dadurch die Sollstärke der Mannschaft nicht mehr erreicht wird.
Der Verlust der Stammspielereigenschaft bleibt bis zum Ende einer Halbrunde bestehen und kann frühestens zu Beginn der nachfolgenden Halbrunde wieder in den Status eines Stammspielers geändert werden.
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch
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