Zitat:
Zitat von tt-trommler
Unabhängig davon wie hier im Bereich des PTTV geurteilt wurde bleibt meine Meinung dass es höhere Gewalt ist wenn ein nachgewiesener und unverschuldeter sowie nicht innerhalb von 30 (im Bereich des HTTV) bzw. 60 min (gilt hier ab OL unter Regie des DTTB) behebbarer Defekt der Lichtanlage oder der Stromversorgung einer Sporthalle ein Spiel verhindert oder vorzeitig beendet wird.
Ich halte es für reichlich verwegen die Verantwortung hier einem Sportverein aufzubürden wenn die Liegenschaft der Gemeinde oder dem Kreis gehört.
Ich war auch eine Zeit in einem Rechtsausschuss - ein solches Urteil wie im PTTV wäre - unter den genannten Randbedingungen - nur mit meiner Gegenstimme ergangen.
Es gilt immer noch "in dubio pro reo" und in einer Urteilsbegründung derart weit hergeholte mögliche Unsportlichkeiten heranzuziehen ist mit meinem Verständnis von Sport nicht vereinbar.
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Ich war und bin der gleichen Meinung wie TT-Trommler. Was können wir dazu(als Gast-geber) in einer fremden Halle wenn hier die Lichtanlage defekt ist, zumal die Halle nagelneu renoviert wurde.Wenn es um die Meisterschaft gehen würde hätten wir die A...-Karte gezogen