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AW: Lichtausfall: Entscheidung Klassenleiter richtig oder falsch?
Mein Argument ist ja auch dass es eben nicht im Verantwortungsbereich des Heimvereins liegt wenn die Stromanlage einer Sporthalle ausfällt und dass die höhere Gewalt eines solchen Stromausfalls selbstredend nachgewiesen werden muss.
Es ist ja auch nicht so dass jeder Stau auf der Autobahn als Grund gilt den Spielbeginn nach hinten zu schieben bzw. eine Wartezeit regelgerecht ist.
Ist ein Stau auf der A xxx oder B xxx bekannt wird dies nicht anerkannt sondern nur solche Staumeldungen die sich während einer anzunehmenden typischen Fahrtzeit ergaben, also so dass man eine Stunde vor Spielbeginn oder 30 min (je nach Klasse) am Spiellokal angekommen wäre.
Anderes Beispiel ist Glatteis : ist Blitzeis gemeldet und die Gastmannschaft fährt erst eine Stunde vor Spielbeginn los zum 40 km entfernten Spielort kann sie sich nicht auf höhere Gewalt berufen sondern verliert zu Recht kampflos.
Was ich damit sagen will : es gibt schon Mittel und Wege zu klären ob tatsächlich höhere Gewalt vorliegt und ich halte es auch für die Pflicht des Klassenleiters das zu tun. Im betrachteten Fall eines Stromausfalls wäre dies sicherlich auch möglich gewesen.
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Cogito sum res cogitans
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