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Re: Landesliga Gr. 5
soweit ich weiß kann man vor der saisson Einspruch gegen bestimmte anschlagzeiten wie z.b.: samstag 16Uhr einlegen. dann muss man nicht um die zeit spielen!
erklärt man sich allerdings einverstanden ist der termin und das antretten pflicht. soweit ich weiß kann man dann auch nichts mehr machen.
Wir (TV Wermelskirchen) haben uns z.B.: nur mit den normalen anschlagzeiten von Samstag 19:30 und sonntag 10 Uhr einverstanden erklärt!
alle anderen Zeiten müssten extra abgesprochen werden.
Was gehen denn für gerüchte um über das spiel nächste woche zwischen TV Wermelskirchen und fortuna 2???
ist wohl schon jetzt ein vorentscheidendes spiel im kampf um den klassenerhalt.
bis dann
euer Strohmann *ggg*
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