Zitat:
Zitat von Kyuss
Die müssten aufgrund von 4.7.1 sowieso auch raus. 
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Hatte ich auch erst gedacht. Aber:
Zitat:
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4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
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Ich sehe nicht, dass ein lediglich glatt gewordener Belag zwangsläufig nicht mehr vollständig oder farblich nicht mehr gleichmäßig ist.