Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Die Frage ist eigentlich wenig spannend, da hier klar ist, da ein geldwerter Vorteil wie beispielsweise das Stellen einer Wohnung genauso zu versteuern ist wie Bargeld.
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Da hast du sicherlich Recht. Klar ist, dass so ein Sachbezug versteuert werden muss.
Sollten die einzelnen Spieler diese jedoch in ihren Steuererklärungen nicht angegeben haben, stellt sich die Frage nach Steuerhinterziehung (Stichwort: Vorsatz - und zwar nachweisbar). bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung.
Dein Denkfehler ist nämlich, dass in so einem Fall nicht die Vereine (Arbeitgeber) Steuern sparen würden (im Gegenteil, da ihre Betriebsausgaben niedriger sind), sondern die Spieler selber .