Steht doch alles brettlbreit im Urteil - oder bezieht sich Deine Frage auf die Person des "Übeltäters"?
Dessen Name müsste normalerweise auf der auch im Internet einsehbaren BTTV-Sperrliste auftauchen (dort werden sowohl Spielersperren als auch
Funktionssperren veröffentlicht).
Aber vielleicht ist man ja bei "hochrangigen Funktionären" weitaus genierlicher als beim Tischtennis-Fußvolk

?
Bereits bei den alten Römern hieß es: "Quod licet Iovi, non licet bovi" (oder so ähnlich).